Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in der gesamten EU, ohne Umweg über nationales Recht. Das klingt nach einem Thema für Großkonzerne, betrifft aber praktisch jeden, der verpackte Ware verkauft, importiert oder selbst abfüllt. Die gute Nachricht: Für kleine Betriebe ist der konkrete Handlungsbedarf überschaubar, wenn man ein paar Dinge früh klärt. Genau darum geht es hier.
Die wichtigste Frage zuerst: Welche Rolle habe ich?
Wie viele Pflichten auf Sie zukommen, hängt allein von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab – und die reichen von umfangreich bis überschaubar. Für die meisten kleineren Betriebe sind diese Rollen entscheidend:
- Erzeuger (umfangreichste Pflichten): Sie verkaufen unter eigener Marke oder füllen Ware in eigene Verpackungen ab, etwa die Frischetheke mit eigenen Kunststoffschalen oder der Imbiss mit eigenen Bechern. Entscheidend ist das Label, nicht der Produktionsort. Pflichten: Konformität bewerten, technische Unterlagen führen, EU-Konformitätserklärung ausstellen und kennzeichnen.
- Importeur (etwas leichter): Sie bringen Ware aus einem Nicht-EU-Land erstmals in die EU. Es gelten eigene Informations- und Prüfpflichten. Bringen Sie zusätzlich eigenes Branding auf die Verpackung, werden Sie zusätzlich zum Erzeuger. (Ware aus einem anderen EU-Land ist kein Import in diesem Sinne.)
- Vertreiber (am wenigsten): Sie verkaufen nur fremde Markenware weiter. Sie müssen vor allem auf eine konforme Verpackung achten und sich die Konformitätserklärung vom Erzeuger geben lassen.
Zwei Erleichterungen für kleine Betriebe
Sonderregel für Kleinstunternehmen: Als Kleinstunternehmen gelten – nach der EU-Definition – Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, also viele EPU und kleine Läden. Lassen Sie als solcher Betrieb eine Verpackung unter Ihrer eigenen Marke herstellen und sitzt Ihr Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat, gilt unter bestimmten Voraussetzungen der Lieferant als Erzeuger – nicht Sie. Sitzt der Lieferant im Ausland, bleiben Sie selbst Erzeuger.
Vereinfachte Meldung: Wer pro Jahr weniger als zehn Tonnen Verpackungen in Verkehr bringt, kann von einer vereinfachten Berichterstattung profitieren. Wichtig: Die Registrierungspflicht entfällt dadurch nicht.

Das gilt ab dem 12. August 2026

Registrierung prüfen (Herstellerverantwortung):
Wer erstmals mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich registrieren und dafür sorgen, dass die Verpackung über ein zugelassenes System gesammelt und verwertet wird. Die PPWR nennt diese Person „Hersteller“ – gemeint ist die für die erweiterte Herstellerverantwortung zuständige Person, kein eigener Geschäftstyp; je nach Lieferkette der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, bei kleinen Betrieben meist dasselbe Unternehmen, das ohnehin schon Erzeuger ist. Wie und wo registriert wird, ist national geregelt:
In Österreich registrieren Sie sich im elektronischen Register des Bundes (EDM) und lizenzieren Ihre Verpackung über ein autorisiertes Sammel- und Verwertungssystem (z. B. ARA); koordiniert wird das über die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS), rechtliche Grundlage sind das Abfallwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung. Auch hier gilt: Prüfen Sie bei Eigenmarken und Importen rechtzeitig, wer verantwortlich ist, und passen Sie Ihre Meldung an. Da Österreich sein Verpackungsrecht gerade an die PPWR anpasst, lohnt vorab ein Blick auf die aktuellen Vorgaben Ihres Systembetreibers.
Schadstoffe – reden Sie mit Ihren Lieferanten:
Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein gemeinsamer Grenzwert von 100 mg/kg. Bei Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte („Ewigkeitschemikalien“) dazu – für Frischetheke und Imbiss besonders relevant. Das gilt für alle Materialien, ob Kunststoff, Papier, Karton oder Verbund. Fordern Sie von Ihren Verpackungslieferanten frühzeitig die entsprechenden Nachweise an.


Kennzeichnung und Konformität:
Wer Erzeuger ist, muss die Verpackung mit einem Identifikationsmerkmal versehen, seine Kontaktdaten angeben, eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und die technische Dokumentation aufbewahren (bei Einweg fünf, bei Mehrweg zehn Jahre). Reine Vertreiber müssen das nicht selbst erstellen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Sie betreiben eine Imbissbude und verkaufen gebratene Nudeln in einer Kartonbox mit dem Namen Ihres Imbisses. Weil Sie Ihr Produkt selbst einfüllen und Ihr Name auf der Box steht, sind Sie Erzeuger dieser Verpackung.
Die Entlastung: Sind Sie ein Kleinstunternehmen und lassen die bedruckten Boxen von einem Lieferanten im Inland herstellen, gilt nach der Sonderregel dieser Lieferant als Erzeuger – die aufwendige Konformitätsarbeit liegt dann bei ihm. Sitzt der Box-Lieferant im Ausland, bleiben Sie selbst Erzeuger.
Worauf Sie in jedem Fall achten sollten: Lassen Sie sich vom Box-Lieferanten schriftlich bestätigen, dass die Boxen die Schwermetall- und – wegen des fettigen Lebensmittelkontakts – die PFAS-Grenzwerte einhalten, halten Sie fest, wer Erzeuger ist, und kümmern Sie sich um Kennzeichnung und Registrierung.

Ihre To-do-Liste
- Rolle klären – pro Produkt und Vertriebsweg: Erzeuger, Importeur oder nur Vertreiber?
- Eigenmarken und Importe prüfen und Registrierung sowie Mengenmeldung über Ihr Sammel- und Verwertungssystem bzw. im EDM rechtzeitig aktualisieren.
- Verpackungslieferanten einbinden – Material-, Schadstoff- und PFAS-Nachweise anfordern und vertraglich absichern.
- Bei Erzeugerstatus festlegen, wer Dokumentation und Konformitätserklärung erstellt und aktuell hält.
- Dokumentation revisionssicher aufbewahren (fünf bzw. zehn Jahre ab Inverkehrbringen).
Kurz nach vorn geschaut
Weitere Anforderungen – etwa zu Recyclingfähigkeit, Mindestanteilen an Rezyklat und weniger Leerraum bei Versandverpackungen – greifen erst schrittweise ab 2030. Weil sich Verpackungsdesign und Lieferverträge nicht über Nacht ändern lassen, lohnt es sich, das schon jetzt im Hinterkopf zu behalten.
Wie ETRON onRetail Sie dabei unterstützt
Die PPWR ist vor allem eine Frage sauberer Prozesse, guter Lieferantenkommunikation und ordentlicher Dokumentation. Eine gepflegte Warenwirtschaft hilft an mehreren Stellen:
- Zentrale Stammdaten: Verpackungseinheiten, Mengen und ergänzende Angaben strukturiert an einer Stelle hinterlegen.
- Massenbearbeitung: Viele Artikel auf einmal aktualisieren, statt jeden einzeln zu öffnen.
- Flexibler Etikettendruck: Frei anpassbares Layout, damit Sie neue Kennzeichnungsvorgaben umsetzen können, sobald die EU-Kommission sie konkretisiert.
ETRON onRetail unterstützt Sie bei Datenpflege, Abläufen und Etikettenausgabe – ersetzt aber weder die rechtliche Rollenbestimmung noch Materialnachweise oder die Konformitätsbewertung.




