Ab dem 1. Juni 2026 tritt die Senkung der Mehrwertsteuer Österreich auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Kraft. Der bisherige ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent wird auf 4,9 Prozent reduziert. Für Händler bringt die Änderung der Mehrwertsteuer Österreich jedoch nicht nur eine steuerliche Anpassung, sondern auch organisatorischen und operativen Aufwand mit sich.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Hintergründe der Entscheidung, erklärt die wichtigsten Eckdaten und zeigt auf, was die Steuersenkung konkret für Händler bedeutet und wie die Umsetzung in ETRON onRetail erfolgen kann.
Warum wird die Mehrwertsteuer gesenkt?
Die Senkung der Umsatzsteuer ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Inflationsbekämpfung.
Während sich die allgemeine Teuerung zuletzt leicht abgeschwächt hat, blieb die Preisentwicklung bei Lebensmitteln überdurchschnittlich hoch. Im Dezember 2025 lag die Lebensmittelinflation in Österreich deutlich über dem Niveau vergleichbarer EU-Länder.
Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung auf mehrere parallel wirkende Instrumente. Dazu zählen strengere Regeln gegen irreführende Preisgestaltung, der Ausbau der Preistransparenz entlang der Wertschöpfungskette sowie eine verstärkte Kontrolle durch die Wettbewerbsbehörden.
Die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel soll sicherstellen, dass Preisentlastungen unmittelbar bei den Konsumenten ankommen.
Was ändert sich ab Juni 2026 konkret?
Mit 1. Juni 2026 wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz für bestimmte Produkte von 10 Prozent auf 4,9 Prozent gesenkt. Betroffen sind alle Waren und Leistungen, die bisher dem 10-Prozent-Steuersatz unterlagen und gesetzlich in die temporäre Steuersenkung einbezogen wurden. Hierzu zählen Milch, Butter, Joghurt, Eier, frisches Obst und Gemüse, Reis, Mehl, Nudeln, Brot, Gebäck sowie Speisesalz.
Müssen die Steuersenkungen auf Grundnahrungsmittel an die Verbraucher weitergegeben werden?
Seitens der Bundesregierung besteht die klare Erwartung, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel zu niedrigeren Verbraucherpreisen führt. Entsprechende Kontrollen und Begleitmaßnahmen wurden angekündigt. Derzeit liegt jedoch noch kein verbindlicher Gesetzestext vor, der eine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Weitergabe der Steuerersparnis an die Endkundinnen und Endkunden eindeutig festlegt.
Was bedeutet die Steuersenkung für Händler?
In erster Linie betrifft die Maßnahme den Lebensmittelhandel. Sowohl kleine Betriebe als auch größere Handelsunternehmen müssen ihre Systeme, Preise und Abläufe anpassen. Darüber hinaus können auch andere Branchen betroffen sein, sofern sie Produkte oder Leistungen mit dem bisherigen 10-Prozent-Steuersatz anbieten.
Für Händler ergeben sich mehrere konkrete Aufgaben:
1. Neuen Steuersatz korrekt anwenden
Ab dem Stichtag muss für alle betroffenen Produkte der neue Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent im Kassensystem, in der Warenwirtschaft und in der Buchhaltung hinterlegt und aktiv verwendet werden.
2. Betroffene Produkte umstellen
Alle Artikel, die bisher mit 10 Prozent Umsatzsteuer geführt wurden und unter die Regelung fallen, sind systematisch auf den neuen Steuersatz umzustellen, idealerweise gesammelt und nicht einzeln.
3. Verkaufspreise anpassen
Die Bruttoverkaufspreise sollten so angepasst werden, dass die künftige Steuerersparnis voraussichtlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben wird. Die genauen Vorgaben hängen von der noch ausstehenden Gesetzgebung ab.
4. Preislogik beibehalten
Trotz Preisreduktion sollten Preise weiterhin nachvollziehbar und marktüblich bleiben, etwa durch sinnvolle Rundungen oder unterschiedliche Anpassungen je nach Produkt.
5. Umstellung dokumentieren
Änderungen an Steuersätzen und Preisen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden, da Kontrollen und Transparenzanforderungen im Lebensmittelsektor zunehmen.
Eine Packung Nudeln kostet derzeit 1,49 € (inklusive Umsatzsteuer). Durch die Steuersenkung würde sich der Bruttopreis rechnerisch auf 1,42 € reduzieren. Um den Preis noch attraktiver zu gestalten, senken wir ihn jedoch auf 1,39 €.
So setzen Händler die Steuersenkung in ETRON onRetail um
Um die Steuerermäßigung korrekt umzusetzen, sollten Sie drei Schritte durchführen: die betroffenen Produkte auswählen, den Steuersatz anpassen und gegebenenfalls die Verkaufspreise prüfen und aktualisieren. Der ermäßigte Steuersatz von 4,9 Prozent ist in ETRON onRetail bereits zentral hinterlegt. Eine manuelle Anlage ist daher nicht erforderlich.
1. Betroffene Produkte auswählen: Unter Stammdaten → Produkte können Sie über einen benutzerdefinierten Filter nach „Kundensteuern enthält 10“ alle Produkte mit bisher 10 Prozent Umsatzsteuer anzeigen. Prüfen Sie die angezeigten Artikel und markieren Sie nur die Produkte, die laut gesetzlicher Regelung tatsächlich unter die Steuerermäßigung fallen, wie zum Beispiel bestimmte Grundnahrungsmittel.
2. Steuersatz umstellen: Die ausgewählten Produkte können gesammelt über Aktion → Steuern setzen → UST_005 (4,9 Prozent) auf den neuen Steuersatz umgestellt werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine schnelle Anpassung mehrerer Produkte gleichzeitig.
3. Verkaufspreise anpassen: Bei Änderung des Steuersatzes bleibt der aktuelle Bruttopreis unverändert. Um die Steuerermäßigung an Ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben, müssen die Verkaufspreise aktiv angepasst werden. Dies kann über den integrierten Preis-Kalkulator in ETRON onRetail oder alternativ per Excel-Export und Import erfolgen.
Ist eine Dokumentation der Änderungen notwendig?
Nein. Alle Steuer- und Preisänderungen werden automatisch im System protokolliert und können jederzeit über die Auditlogs oder die Datenänderungsprotokolle nachvollzogen werden.
Kritische Aspekte der Maßnahme
Aus Sicht vieler Händler ist die Steuersenkung trotz ihrer positiven Zielsetzung nicht frei von Kritik. Der organisatorische Aufwand ist hoch, insbesondere da es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt. Große Sortimente erhöhen das Risiko von Fehlern bei der Umstellung. Gleichzeitig steigt der Druck durch zusätzliche Kontrollen, verschärfte Strafen und öffentliche Preisvergleiche.
Vor allem kleinere Betriebe ohne stark automatisierte Prozesse müssen zusätzliche Ressourcen einplanen, um die Umstellung korrekt und fristgerecht umzusetzen.
Fazit
Die Mehrwertsteuersenkung auf 4,9 Prozent ist ein zentrales Instrument der österreichischen Inflationspolitik im Jahr 2026. Für Händler bedeutet sie eine klare Verpflichtung zur Preisweitergabe und einen nicht zu unterschätzenden Umsetzungsaufwand.
Wer frühzeitig prüft, welche Produkte betroffen sind, interne Abläufe vorbereitet und die technischen Möglichkeiten von ETRON onRetail gezielt nutzt, kann die Umstellung jedoch effizient bewältigen. Eine saubere Vorbereitung reduziert nicht nur den operativen Stress, sondern schafft auch Sicherheit gegenüber Kundinnen und Kunden sowie gegenüber den prüfenden Stellen.




