Die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG betrifft Händler von gebrauchten Waren, Kunstgegenständen, Antiquitäten oder Fahrzeugen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer die Differenzbesteuerung anwenden darf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Besonderheiten bei Rechnungen und Aufzeichnungen gelten und wann ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung sinnvoll ist.
Gleich vorab: Mit ETRON onRetail erledigen Sie die Differenzbesteuerung vollautomatisch – vom korrekten Herausrechnen der Steuer über die Erstellung gesetzeskonformer Belege bis hin zu allen erforderlichen Aufzeichnungen. So bleibt der administrative Aufwand minimal und Sie können sich voll auf den Verkauf konzentrieren.
In 30 Sekunden verstanden: Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregel für den Handel mit gebrauchten Waren, Unikaten oder Kommissionsartikeln. Sie sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne – also den Gewinn – berechnet wird, nicht auf den gesamten Verkaufspreis.
Was ist die Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung – auch Margenbesteuerung genannt – ist eine Sonderregelung des Umsatzsteuerrechts. Sie ist in§ 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert und richtet sich vor allem an Händler von gebrauchten Waren.
Die Differenzbesteuerung unterscheidet sich von der regulären Umsatzbesteuerung dadurch, dass nicht der gesamte Verkaufspreis, sondern lediglich die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis für die Berechnung der Umsatzsteuer herangezogen wird. Sie gilt ausschließlich für Wiederverkäufer, die die Waren entgeltlich von Nicht-Unternehmern oder von Händlern ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erworben haben.
In diesem Wissensartikel erfahren Sie, wie Sie die Differenzbesteuerung korrekt umsetzen, um sämtliche Vorteile zu nutzen und dabei rechtsicher zu bleiben.
Glossar
- Kommissionsware: Waren, die ein Händler im Auftrag eines Kunden verkauft. Der Händler erhält dafür eine Provision oder Marge.
- Regelbesteuerung: Die normale Umsatzsteuerregel, bei der die Steuer auf den gesamten Verkaufspreis erhoben wird.
- Vorsteuerabzug: Die Möglichkeit, gezahlte Umsatzsteuer beim Einkauf von Waren von der eigenen Steuerlast abzuziehen. Bei differenzbesteuerten Waren nicht möglich.
- Aufzeichnungspflicht: Die Pflicht, Einkaufspreise, Verkaufspreise und Differenzen korrekt zu dokumentieren, damit das Finanzamt die Steuerberechnung prüfen kann.
Darum ist die Differenzbesteuerung für Wiederverkäufer interessant
Der große Vorteil: Händler zahlen beim Wiederverkauf nur Umsatzsteuer auf die Handelsspanne – also die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – statt auf den gesamten Verkaufspreis. Dadurch sinkt der Umsatzsteueranteil am Verkaufspreis und der Händler erzielt bei gleichem Endkundenpreis eine höhere Marge.
Die Differenzbesteuerung ist damit praktisch ein Ersatz für den Vorsteuerabzug: Da beim Ankauf von Privatpersonen keine Umsatzsteuer anfällt, gibt es auch nichts, was der Händler als Vorsteuer geltend machen könnte. Damit er trotzdem nicht benachteiligt wird, wird nur die Handelsspanne besteuert – und nicht der gesamte Verkaufspreis.
Wer darf die Differenzbesteuerung anwenden?
Die Regelung gilt nicht für alle Unternehmer, sondern nur für bestimmte Wiederverkäufer:
- Händler von Gebrauchtwaren dürfen die Differenzbesteuerung nutzen, wenn sie regelmäßig Waren einkaufen und wiederverkaufen. Typische Beispiele sind Antiquitätenhändler, Gebrauchtwagenhändler oder Second-Hand-Läden.
- Versteigerer sind ebenfalls berechtigt, wenn sie im eigenen Namen auftreten, unabhängig davon, ob sie auf eigene oder fremde Rechnung handeln.
- Kunst- und Antiquitätenhändler können die Sonderregelung anwenden, wenn sie Sammlungsstücke, Kunstwerke oder Antiquitäten handeln und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist, dass die Waren entgeltlich erworben wurden. Wer eigene Gegenstände aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einbringt oder Waren geschenkt bekommt, darf diese nicht differenzbesteuern.
Welche Voraussetzungen gelten?
Damit die Differenzbesteuerung angewendet werden darf, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Die Ware muss innerhalb der Europäischen Union erworben worden sein. Käufe außerhalb der EU fallen nicht unter die Sonderregelung.
- Der Verkäufer darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen haben. Typischerweise handelt es sich um Privatpersonen, Kleinunternehmer oder Händler, die selbst differenzbesteuert haben.
- Die Ware muss gebraucht oder weiterverkäuflich sein. Bei Neuwaren kommt die Differenzbesteuerung nicht in Betracht.
Wann ist die Differenzbesteuerung ausgeschlossen?
Es gibt Fälle, in denen die Differenzbesteuerung nicht zulässig ist:
- Bei Neufahrzeugen, die innerhalb der EU geliefert werden, darf sie nicht angewendet werden. Ein Fahrzeug gilt bereits dann als neu, wenn es weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurde oder die Erstzulassung weniger als sechs Monate zurückliegt.
- Der Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen in unbearbeiteter Form ist von der Differenzbesteuerung ausgeschlossen.
- Wird eine Ware mit offenem Umsatzsteuerausweis eingekauft, ist ein Vorsteuerabzug möglich, sodass die Differenzbesteuerung nicht mehr genutzt werden darf.
- Werden aus mehreren Einzelteilen neue Gegenstände hergestellt, kann die Differenzbesteuerung nicht mehr für das fertige Produkt angewendet werden.
Wie wird die Differenzbesteuerung berechnet?
Bei der Differenzbesteuerung gibt es zwei Möglichkeiten, die Umsatzsteuer auf die Marge zu berechnen: Einzeldifferenz und Gesamtdifferenz. Die Wahl der Methode hängt von der Art der verkauften Waren und deren Einkaufspreisen ab.
Einzeldifferenz
Bei der Einzeldifferenz wird jedem verkauften Artikel ein Einkaufspreis zugeordnet, und die Umsatzsteuer wird direkt auf die Marge dieses Artikels berechnet. Diese Methode eignet sich besonders für teure oder wertvolle Einzelstücke. Jeder Verkauf muss einzeln dokumentiert werden, also der Verkaufspreis, der Einkaufspreis und die daraus resultierende Marge. Verkauft der Händler ein Produkt unter dem Einkaufspreis, fällt keine Umsatzsteuer an. So wird sichergestellt, dass die Steuer exakt auf den Gewinn berechnet wird.
Vorteile:
Nachteile:
Ein Händler kauft ein gebrauchtes Mountainbike für 900 € von einer Privatperson. Er verkauft das Mountainbike später für 1.200 € an einen Kunden.
Schritt 1: Differenz berechnen
Verkaufspreis – Einkaufspreis = 1.200 € – 900 € = 300 €
Schritt 2: Umsatzsteuer herausrechnen
Da die Umsatzsteuer bereits im Gesamtbetrag enthalten ist, stellt dieser 119 % dar – also 100 % Nettowert plus 20% Steuer. Um den Steueranteil zu ermitteln, rechnet man daher 20/120vom Bruttobetrag.
- Umsatzsteuer = 300 € × 20/120 ≈ 50 €
- Bemessungsgrundlage = 300 € – 50 € ≈ 250 €
Schritt 3: Ergebnis
- Umsatzsteuer ans Finanzamt: 50 €
- Gewinnanteil für den Händler: 250 €
Endpreis für den Kunden bleibt 1.200 €, inklusive Steuer
Gesamtdifferenz
Die Gesamtdifferenz fasst alle Verkäufe eines bestimmten Zeitraums, zum Beispiel eines Monats, zusammen. Die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG kann bei Sammelankäufen von gebrauchten Waren – zum Beispiel Bücher, Schallplatten oder Antiquitäten – in der Praxis sehr einfach über die Gesamtdifferenz angewendet werden. Diese Methode ist besonders praktisch, wenn viele kleinere Artikel verkauft werden, deren Einzelpreis unter der gesetzlich erlaubten Grenze von 220€ liegt.
Bei Sammelankäufen müssen die Einzelpreise der Artikel nicht einzeln dokumentiert werden, solange alle Artikel unter der gesetzlichen Grenze liegen. Stattdessen kann der Gesamteinkaufspreis der gesamten Sammlung als Basis genommen werden. So lässt sich die Differenzsteuer berechnen, ohne jeden Artikel einzeln erfassen zu müssen.
Alle Verkäufe eines Voranmeldungszeitraums werden zusammengefasst, und die Differenz zwischen Gesamtverkaufspreis und Gesamteinkaufspreis bildet die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Sollte jedoch ein einzelner Artikel innerhalb der Sammlung die gesetzliche Preisgrenze überschreiten, muss dieser für sich nach der Einzeldifferenz versteuert werden.
Für eine rechtssichere Anwendung ist es wichtig, dass Einkaufspreis, Verkaufspreis und Differenz nachvollziehbar dokumentiert werden. Besonders bei Sammelankäufen lohnt es sich, die Artikel bereits beim Erwerb grob zu kategorisieren und die Einkaufspreise anteilig zu erfassen. Auf diese Weise können Händler die Vorteile der Differenzbesteuerung über die Gesamtdifferenz optimal nutzen, während nur wenige Ausnahmen nach Einzeldifferenz behandelt werden müssen.
Vorteile:
Nachteile:
Ein Händler kauft im ersten Quartal drei Plattensammlungen von Privatpersonen:
- Sammlung 1: 50 Platten für 150 €
- Sammlung 2: 70 Platten für 300 €
- Sammlung 3: 100 Platten für 500 €
Gesamteinkaufspreis: 950 €
Im selben Quartal verkauft er insgesamt 300 Platten für 3.000 €. Da jede einzelne Platte deutlich unter der gesetzlichen Grenze von 220 € liegt, ist die Gesamtdifferenz zulässig.
Schritt 1: Gesamtdifferenz berechnen
Verkaufspreis – Gesamteinkaufspreis = 3.000 € – 950 € = 2.050 €
Schritt 2: Umsatzsteuer herausrechnen
Die Umsatzsteuer ist bereits im Gesamtbetrag enthalten: 20 % Steuer auf 100 % Nettowert ergeben zusammen 120 %.
- Umsatzsteuer = 2.050 € × 20/120 ≈ 342 €
- Bemessungsgrundlage = 2.050 € – 342 € ≈ 1.708 €
Schritt 3: Ergebnis
- Umsatzsteuer ans Finanzamt: 342 €
- Gewinnanteil für den Händler: 1.708 €
Der Endpreis für die Kunden bleibt insgesamt 3.000 €, inklusive Steuer.
Ein Händler kauft im Quartal folgende gebrauchte Artikel um insgesamt 680 €:1 Akkuschrauber, 1 Bohrmaschine und 2 Schleifgeräte. Da der Ankaufspreis der Einzelstück im Durchschnitt unterhalb der Grenze von 220 € liegt, könnte theoretisch die Gesamtdifferenzmethode angewendet werden. Es wäre jedoch zu argumentieren und dokumentieren, wieso nicht eines der Werkzeuge mehr als 220 € und die anderen Stücke entsprechend weniger wert sind.
Fazit:
Um spätere Diskussionen oder Nachweise zu vermeiden, ist es oft sicherer, die Einzeldifferenz zu nutzen und jeden Artikel separat zu erfassen.
Formale Anforderungen und Pflichten bei der Differenzbesteuerung
Besondere Regeln bei Rechnungen
Die Rechnungsstellung bei differenzbesteuerten Artikeln unterscheidet sich deutlich von der normalen Umsatzsteuerregelung. Auf der Rechnung darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Stattdessen muss ein Hinweis enthalten sein wie: „Es wird die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG angewendet.“.
Neuware und Differenzbesteuerung korrekt trennen
Verkaufen Sie gleichzeitig Neuware (mit regulärer Umsatzsteuer) und gebrauchte, differenzbesteuerte Artikel, müssen getrennte Rechnungen erstellt werden:
-
Eine Rechnung für die Neuware, bei der die Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
-
Eine Rechnung für die differenzbesteuerten Artikel, bei der keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Achtung bei Versandkosten: Fallen Versandkosten an z.B. im Onlinehandel, so müssen die ebenfalls auf einer getrennten Rechnung mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden, da diese der normalen Umsatzsteuerberechnung unterliegen.
Diese Trennung stellt sicher, dass die Umsatzsteuer korrekt abgerechnet wird und die Differenzbesteuerung vom Finanzamt anerkannt wird.
Moderne Kassensysteme wie ETRON onRetail unterstützen Händler dabei, die Pflichten automatisch umzusetzen. Rechnungen weisen die Differenzbesteuerung korrekt aus, die Umsatzsteuer für Neuware wird separat ausgewiesen, und alle Aufzeichnungen zu Einkaufspreisen, Verkaufspreisen und Differenzen werden automatisch gespeichert. So können Händler Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung sauber getrennt und rechtssicher abwickeln.
Aufzeichnungspflichten
Damit die Finanzverwaltung die korrekte Anwendung der Differenzbesteuerung prüfen kann, müssen Sie für jede Ware Einkaufspreis, Verkaufspreis und die ermittelte Differenz sauber dokumentieren. Praktisch heißt das: Legen Sie zu jedem Ankauf einen eindeutigen Ankaufsbeleg an (Datum, Preis, detaillierte Warenbeschreibung, Name/Adresse des Verkäufers, Unterschrift). Ergänzen Sie den Beleg immer durch einen Zahlungsnachweis (Überweisung, Quittung) und bei Käufen von Privatpersonen mit einer Kopie oder zumindest den relevanten Ausweisdaten des Verkäufers. Wenn Sie den Ankauf bar aus der Kasse bezahlen, muss die Entnahme im Kassenbuch dokumentiert werden.
Fotos, Übergabeprotokolle oder Korrespondenz (Anzeigen, E-Mails) stärken die Beweislage und sollten mit dem Ankaufsbeleg archiviert werden. Bei Mischgeschäften (Neuware + differenzbesteuerte Ware) müssen die Aufzeichnungen klar getrennt bleiben.
Hier finden Sie einen Ankaufsbeleg als PDF zum Download!
Ergänzend zu diesem Ankaufsbeleg sollten Zahlungsnachweise (z. B. Überweisung, Quittung) sowie Fotos oder Seriennummern dokumentiert werden.
Hinweis: Dieser Ankaufsbeleg dient ausschließlich als Nachweis des Geschäfts. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller steuerlich oder rechtlich erforderlichen Angaben.
Differenzbesteuerung im Onlinehandel
Auch im Onlinehandel spielt die Differenzbesteuerung eine wichtige Rolle. Viele Händler verkaufen ihre Waren nicht nur im Geschäft, sondern auch über den eigenen Webshop oder Plattformen wie eBay, Willhaben oder Amazon. Dabei gelten dieselben Regeln wie im stationären Handel: Endpreise müssen ohne gesonderten Steuerausweis dargestellt werden, Rechnungen müssen den Hinweis auf die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG enthalten, und Verkäufe aus unterschiedlichen Kanälen dürfen nicht durcheinandergeraten. Besonders wenn Laden- und Onlineverkauf kombiniert werden, ist es entscheidend, jederzeit den Überblick über die steuerliche Behandlung der Waren zu behalten.
Versandkosten richtig abrechnen bei differenzbesteuerten Artikeln
Beim Online Verkauf von Waren nach der Differenzbesteuerung gilt eine wichtige Grundregel: In einer Rechnung dürfen nicht gleichzeitig differenzbesteuerte Artikel (ohne ausgewiesene Umsatzsteuer) und Versandkosten mit regulärer Umsatzsteuer auftauchen.
Für die Praxis bedeutet das, dass Versandkosten korrekt gehandhabt werden müssen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
-
Versandkosten in den Gesamtpreis einrechnen („Lieferung frei Haus“):
Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. -
Versandkosten separat abrechnen:
Sie stellen für die Versandkosten eine eigene Rechnung aus, auf der die reguläre Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Diese Trennung ist besonders im Onlinehandel wichtig, da Bestellungen häufig automatisch verarbeitet und Rechnungen generiert werden. Wenn das Shopsystem die Unterscheidung nicht korrekt abbildet, können fehlerhafte Rechnungen entstehen, die steuerliche Probleme nach sich ziehen.
Genau hier bietet ETRON onRetail einen großen Vorteil, da es Kasse, Warenwirtschaft und Onlineshop nahtlos miteinander verknüpft und so sicherstellt, dass alle Verkäufe automatisch korrekt verbucht werden. ETRON onRetail sorgt dafür, dass differenzbesteuerte Artikel korrekt gehandhabt werden – auch bei Kombination von Laden- und Onlineverkauf. Neuware und Versandkosten werden automatisch getrennt erfasst, sodass sie nicht versehentlich in derselben Rechnung wie differenzbesteuerte Artikel auftauchen.
Checkliste: Differenzbesteuerung Schritt für Schritt umsetzen
Phase 1: Einkauf
- Kommt die Ware von einem Verkäufer, der keine Umsatzsteuer ausweist (z. B. Privatperson, Kleinunternehmer oder Händler mit Differenzbesteuerung)?
- Handelt es sich um eine gebrauchte Ware, Antiquität, ein Kunstwerk oder ein Fahrzeug?
- Haben Sie den Einkaufspreis und die Herkunft der Ware eindeutig dokumentiert?
Wenn alle Punkte erfüllt sind, können Sie die Differenzbesteuerung anwenden.
Phase 2: Verkauf
- Haben Sie die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis korrekt ermittelt?
- Weist Ihre Rechnung keine Umsatzsteuer aus, sondern enthält den Hinweis „Differenzbesteuerung nach § 24 UStG“?
- Sind Versandkosten & Neuwarenverkäufe korrekt behandelt?
Phase 3: Berechnung
- Liegt der Einkaufspreis über 220 €, nutzen Sie die Einzeldifferenz.
- Liegt der Einkaufspreis bei maximal 220 €, können Sie die Gesamtdifferenz verwenden.
Phase 4: Aufzeichnungen
- Haben Sie für jede Ware Einkaufspreis, Verkaufspreis und Differenz festgehalten?
- Sind Aufzeichnungen zu Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung sauber getrennt?
- Nutzen Sie ein Kassen- und Warenwirtschaftssystem wie ETRON onRetail, das diese Pflichten automatisch für Sie erfüllt?
Hier können Sie die Checkliste als PDF Dokument downloaden!
Kann ein Händler auf die Differenzbesteuerung verzichten?
Händler sind nicht verpflichtet, die Differenzbesteuerung anzuwenden. Sie können sich auch für die normale Umsatzbesteuerung entscheiden. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn der Käufer ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, der nur dann einen Vorteil hat, wenn die Umsatzsteuer offen ausgewiesen wird. Bei der Gesamtdifferenzregel ist der Wechsel eingeschränkt, da die Differenz über mehrere Verkäufe summiert wird und eine Rückumstellung auf normale Besteuerung die bereits berechnete Steuer beeinflussen könnte.
Welche Bedeutung hat die Differenzbesteuerung für Käufer?
Für Privatkunden ändert sich der Endpreis durch die Differenzbesteuerung praktisch nicht. Egal ob Differenzbesteuert oder mit ausgewiesener Umsatzsteuer – nur der Endpreis zählt.
Ist der Käufer ein Unternehmer so bedeutet Differenzbesteuerung, dass kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, da keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird.
Differenzbesteuerung im Kassensystem
Mit einem modernen Kassensystem wie ETRON onRetail wird die Differenzbesteuerung vollautomatisch umgesetzt. So müssen Sie sich nicht selbst um komplizierte Berechnungen kümmern:
- Automatische Berechnung der Steuer nur auf die Handelsspanne
- Erstellung gesetzeskonformer Belege mit Hinweis auf Differenzbesteuerung
- Sichere Speicherung aller Aufzeichnungen, jederzeit nachvollziehbar
- Trennung von Regelbesteuerung und Differenzbesteuerung, falls beide genutzt werden
- Übersichtliche Darstellung für Reporting und Kontrolle
So behalten Sie jeden Artikel, jede Transaktion und jede Steuer korrekt im Blick – effizient, transparent und rechtssicher.
FAQ
- Keine separate Umsatzsteuerausweisung
- Hinweis: „Differenzbesteuerung nach § 24 UStG“
- Versandkosten entweder im Preis enthalten oder separat mit regulärer Steuer
In diesem Fall wird die Differenz als null angesetzt – es entsteht keine Umsatzsteuer. Verlustbeträge können nicht mit zukünftigen Verkäufen verrechnet werden.
Nein, die Anwendung muss spätestens mit der Umsatzsteuervoranmeldung jenes Voranmeldungszeitraumes erklärt werden, in dem erstmals eine solche Lieferung ausgeführt wurde.
Die Steuer wird nur auf den Verkaufspreis minus den Anteil gezahlt, der an den Lieferanten geht. ETRON onRetail übernimmt die Berechnung automatisch und erstellt gesetzeskonforme Belege.
Nein. Mit einem modernen Kassensystem wie ETRON onRetail wird die Berechnung automatisch durchgeführt. Das System erstellt die Belege korrekt und speichert alle Aufzeichnungen manipulationssicher.
Ja, das ist möglich. ETRON onRetail trennt die Aufzeichnungen sauber, sodass beide Steuerarten nebeneinander korrekt verwaltet werden können.